AGBs

§1 Geltungsbereich 

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der X-Step Eggert & Schmidt GbR, Tempelhofer Ufer 36, 10963 Berlin und dem Kunden, welche über die Homepage von X-Step, über die App von Eversports, per E-Mail oder persönlich bei X-Step geschlossen werden. Mit der Anmeldung zu Angeboten bzw. dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen bestätigt der Kunde, dass er die AGB von X-Step zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. 

1.2 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Teilnehmer als auch Mitglieder und sämtliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen von X-Step in Anspruch nehmen. Teilnehmer sind alle Personen, die an Kursen, Workshops oder Veranstaltungen bei X-Step teilnehmen. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit X-Step abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Teilnahme an regelmäßig veranstalteten Kursen berechtigt sind. 

1.3 Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jegliche Absprachen, gesonderte Vereinbarungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel selbst. 

§2 Mitgliedsverträge 

2.1 Gegenstand des Mitgliedsvertrags ist die Durchführung von verschiedenen Kursen in den Bereichen Tanz, Kampfsport, Fitness & Beweglichkeit, sowie Kids & Teens. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der angebotenen Kurse finden sich in den Kursbeschreibungen und den ergänzenden Angeboten auf der Internetseite von X-Step, in der Eversports App, sowie bei Angebotsanfragen in einem persönlichen Angebot. 

2.2 Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch die Buchung über Eversports, oder schriftlich vor Ort zustande. Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft erlischt das Recht auf die Nutzung von Schnupperangeboten, die nach dem Vertragsabschluss erworben werden.  

2.3 Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von X-Step (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., X-Step unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die X-Step dadurch entstehen, dass das Mitglied die Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen. 

2.4 Das mit einer Mitgliedschaft begründete Teilnahmerecht ist nicht auf Dritte übertragbar. 

§3 Umfang der geschuldeten Leistungen aus Mitgliedsverträgen 

3.1 Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an den jeweils gebuchten Kursen. 

Das Mitglied hat die Möglichkeit sich von X-Step einen regelmäßigen Kurstermin (im selben Kurs am selben Wochentag) reservieren zu lassen. Sofern diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mitglied selbst für eine rechtzeitige Kursbuchung verantwortlich und nicht mehr einlösbare Stunden verfallen. 

X-Step garantiert nicht, dass Kurse von bestimmten Trainern geleitet werden.  X-Step ist es freigestellt ob an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin Kurse stattfinden oder nicht. Sollten keine Kurse stattfinden, besteht kein Recht auf verringerte Mitgliedsgebühren, aber das Mitglied darf in derselben Kalenderwoche eine vergleichbare Ersatzstunde nutzen. Sollte eine von X-Step vorgesehene Kursstunde nicht durchgeführt werden können, ist das Mitglied berechtigt, einmalig an einem vergleichbaren Kurs teilzunehmen. Diese Ersatzstunden können selbstständig gebucht werden. Die Buchung von Ersatzstunden kann über die Homepage, die Eversports App, per E-Mail oder persönlich im Studio erfolgen. 

3.2 Betriebsferien mindern den Mitgliedsbeitrag nicht, es sei denn sie dauern länger als zwei Wochen im Jahr. Betriebsferien werden jedes Jahr individuell festgelegt und zeitnah auf der Homepage sowie im Studio veröffentlicht. 

3.3 Eine Durchführung von Kursen kann im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Dies kann zu einer Absetzung oder Verschiebung des Termins führen. Bei zu geringer Teilnehmeranzahl besteht kein Anspruch auf eine Weiterführung des zuvor gebuchten Kurses. Sollte der ursprünglich gebuchte Kurs oder ein vergleichbarer Kurs zu einem anderen Termin innerhalb des Kursplans angeboten werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Beiträge. Sollte der ursprünglich gebuchte oder ein vergleichbarer Kurs nicht mehr zu einem anderen Termin angeboten werden, erstattet X-Step die gezahlten Beiträge für ausgefallene Kursstunden zurück. 

3.4. Um einen ordnungsgemäßen Kursablauf zu gewährleisten und die Gesundheit der Teilnehmer nicht zu gefährden, ist ein pünktliches Erscheinen der Kursteilnehmer zu Kursbeginn verpflichtend. Bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten nach Kursbeginn behält sich X-Step das Recht vor eine Teilnahme am Kurs aus Gründen der Sicherheit zu untersagen.  

3.5 Aktive Mitglieder haben die Möglichkeit, das Studio im Rahmen vom freien Training zum Wiederholen der jeweiligen Kursinhalte zu nutzen. Die möglichen Zeiten für das freie Training werden im Studio, in der Eversports App, sowie auf der Homepage bekannt gegeben. Eine Voranmeldung sollte zur entsprechenden Planung bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf freies Training besteht nicht. Bei Überschreitung der Maximalteilnehmerzahl wird der Teilnehmer darüber entsprechend informiert. Das freie Training findet ausdrücklich auf eigene Verantwortung des Teilnehmers statt. Es werden während des freien Trainings keine Hilfestellungen gegeben oder Fragen zu den jeweiligen Kursinhalten beantwortet. Das freie Training findet darüber hinaus nur statt, wenn mindestens zwei Teilnehmer zum freien Training erschienen sind. Für das freie Training gelten zusätzliche Sicherheitshinweise, die im Studio einsehbar sind und zur Minimierung des Verletzungsrisikos zwingend eingehalten werden sollten. 

§4 Urlaub, Fehl- & Ruhezeiten bei Mitgliedsverträgen 

4.1 Mitglieder haben die Möglichkeit sich bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn für einzelne Kurse abzumelden und selbstständig in derselben Kalenderwoche eine preisgleiche oder günstigere Kursstunde als Ersatzstunde zu buchen. Die Buchung von Ersatzstunden kann über die Homepage, über die Eversports App, per E-Mail oder persönlich im Studio erfolgen. Nicht in Anspruch genommene Ersatzstunden werden nicht rückerstattet. Nicht besuchte oder zu spät abgesagte Kursstunden können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet. Mit dem Vertragsende verfallen alle ungenutzten Ersatzstunden. 

4.2 Ab einer Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft von sechs Monaten hat ein Mitglied das jährliche Recht, die Mitgliedschaft für einen oder zwei Monate pausieren zu lassen. Für Inhaber einer Flatrate ist eine Pausierung ab zwei Wochen bis maximal zwei Monate möglich. Während der Urlaubspause besteht kein Recht auf Teilnahme an den Kursen. Durch eine Urlaubspause verlängert sich die Mitgliedschaft um den entsprechenden Zeitraum. Der Mitgliedsbeitrag ist auch während der Pausierung fällig. Während dieser Verlängerung wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Eine Urlaubspause wird wirksam, wenn diese mindestens zwei Wochen im Voraus gegenüber X-Step in Textform mitgeteilt wurde. 

4.3 Neben der Urlaubspause besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Ruhezeit. Im Falle einer Schwangerschaft sowie einer Erkrankung aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Kurse von X-Step unmöglich oder schädlich wäre, oder im Falle eines mindestens 2 Monaten und längstens zwölf Monate andauernden Auslandsaufenthaltes, hat ein Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft ruhend zu stellen, sofern X-Step ein Attest eines unabhängigen Facharztes im Original bzw. ein Nachweis für den Auslandsaufenthalt übersandt wird. Die Mindestdauer der Ruhezeit beträgt 2 Monate. Entsprechend der Dauer der Ruhezeit verlängert sich die Zeit der Mitgliedschaft. Eine weitere Pause während der Verlängerung ist nicht möglich. 

4.4. Inhaber einer X-Step Flatrate, die gebuchte Plätze in Kursen nicht wahrnehmen, wird bei wiederholtem unangekündigtem Nichterscheinen der entsprechende Kursbeitrag in Höhe einer Probestunde in Rechnung gestellt. 

§5 Privatstunden, Workshops, Raumvermietung 

5.1 Privatstunden und Workshops bei X-Step werden zu verschiedenen Themen angeboten. Privatstunden und Workshops können bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden. Es fallen keine Gebühren an und der gezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Bei Stornierung von weniger als 14 und mehr als 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als 7 Tagen und mehr als 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 60% der gezahlten Gebühr an. Bei Stornierung von weniger als einem Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% der gezahlten Gebühr an. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmer für den gebuchten Termin zu benennen. Eine solche Umbuchung ist kostenfrei. 

§6 Angebote 

6.1 Gutscheine können über einen festgelegten Geldwert oder spezifische Angebote ausgestellt werden. Im Rahmen von Werbemaßnahmen werden Gutscheine für kostenlose Schnupperstunden verteilt, welche einmalig pro Person einlösbar sind. Eine Auszahlung des Geldwertes von Gutscheinen ist nicht möglich. Gutscheine über ein bestimmtes Angebot können ausschließlich für die Teilnahme an dem jeweiligen Angebot eingelöst werden. Gutscheine über einen Geldwert können für alle Angebote und für Waren aus dem aktuellen Verkaufssortiment eingelöst werden. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ausstellungsdatum. 

6.2 Eine Schnupperstunde oder die Buchung eines Probepaketes von X-Step ist jeweils nur einmalig pro Kunde möglich. Eine weitere Buchung von Probestunden über Zweitaccounts ist ausdrücklich nicht erlaubt. Die Schnupperstunde kann ausschließlich für die erste Kursstunde im entsprechenden Kursformat genutzt werden. Des Weiteren erlischt das Recht auf die Nutzung von Schnupperangeboten von X-Step durch die Nutzung von Gutscheinen oder Mitgliedschaften externer Anbieter, die eine mehrmalige Teilnahme beinhalten. Die Kosten für bereits bezahlte und aufgrund dieser Bestimmungen nicht einlösbare Schnupperangebote von X-Step werden (gegebenenfalls abzüglich angefallener Transaktionskosten) zurückerstattet. 

6.3 Blockkarten können für alle regulär von X-Step angebotenen Kurse genutzt werden. Die Buchung der Stunden kann über die Homepage, über die Eversports App, per E-Mail oder persönlich im Studio erfolgen. Bei der Buchung per E-Mail besteht erst mit Erhalt einer Anmeldebestätigung ein Recht auf Teilnahme. Inhaber von Blockkarten haben die Möglichkeit gebuchte Kurse bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzumelden. Nicht besuchte oder zu spät abgesagte Stunden gelten als genutzt und die Stunde verfällt. Ohne Voranmeldung ist die Teilnahme an Kursen möglich, sofern die Maximalteilnehmerzahl damit nicht überschritten wird. Blockkarten werden auf den Namen des Mitgliedes ausgestellt und sind nicht übertragbar. Es gilt das auf der jeweiligen Karte angegebene Verfallsdatum. 

6.4 In Ausnahmefällen können Blockkarten bis maximal 3 Monaten nach Verfallsdatum gegen eine Gebühr von 15 € pro Karte verlängert werden. Diese Verlängerung wird nur schriftlich oder gegen Zahlung der Gebühr vor Ort gewährt. 

6.5. Für den Kauf von Blockkarten besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. In Ausnahmefällen können ungenutzte Blockkarten können bis 14 Tagen nach Kauf abzüglich angefallener Transaktionsgebühren erstattet werden. Eine Rückerstattung abgelaufener, oder teilweise genutzter Blockkarten seitens X-Step ist ausdrücklich ausgeschlossen. 

§7 Zahlungsbedingungen 

7.1 Privatstunden und Workshops müssen vorab bezahlt werden und sind verbindlich gebucht, sobald der in der Rechnung aufgeführte Betrag vollständig bezahlt wurde. Vor Zahlung des Rechnungsbetrages besteht kein Recht auf die Durchführung bzw. Teilnahme. 

7.2 Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Einzugsermächtigung abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist X-Step berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 10€ zu verlangen. Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen erfolgen durch Einzug der Beträge, so dass eine verbindliche Einzugsermächtigung zu erteilen ist.  

7.3. Ein Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten berechtigt X-Step anfallende Zinsen und Mahnkosten dem Mitglied in Rechnung zu stellen, sowie geschuldete Leistungen auf Dritte zu übertragen. 

§8 Vertragsdauer und Kündigung durch das Mitglied 

8.1 Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens innerhalb der vertraglich vereinbarten Kündigunsfrist gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um die im Vertrag vereinbarte Dauer. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei X-Step maßgeblich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Anpassung des Mitgliedbeitrags bei automatischer Vertragsverlängerung ist möglich, wenn diese spätestens vier Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist bekannt gegeben wurde. 

8.2 Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 

a) bei Eintritt einer Schwangerschaft 

b) bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Kurse von X-Step unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile eines Kurses möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung unzulässig. Eine Erkrankung stellt nur dann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, wenn diese voraussichtlich mindestens bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit bestehen wird. 

c) bei Umzug mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende unter Nachweis der Anmelde-Bescheinigung der entsprechenden Behörde außerhalb Berlins. 

8.3 In den Fällen von Abs. 8.2 a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zur Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Schwangerschaft oder Erkrankung bestätigt, bei X-Step im Original eingereicht wird. 

8.4 Ordentliche Kündigung durch Mitglieder, gleich aus welchem Grund, 

a) von vor Ort abgeschlossenen Mitgliedschaften muss X-Step (Tempelhofer Ufer 36, 10963 Berlin) in Schriftform (§126 BGB) zugehen. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. 

b) von online über unser Buchungssystem abgeschlossenen Mitgliedschaften, können online über das Buchungssystem über den entsprechenden Button gekündigt werden. 

§9 Kündigungsrechte durch X-Step 

9.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies X-Step, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

9.2 Kündigt X-Step aus wichtigem Grund, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Beiträge einbehalten. Der Anspruch auf Teilnahme erlischt und eventuelle Nachholstunden verfallen. 

§10 Gesundheit und Haftung 

10.1 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, dass aus gesundheitlichen Gründen keine Bedenken gegen eine Trainingsteilnahme an den Angeboten von X-Step besteht. Über etwaige körperliche Einschränkungen, die die Gesundheit des Teilnehmers oder andere Personen gefährden könnten, ist X-Step und der entsprechende Trainer vor Kursbeginn in Kenntnis zu setzen. Bei ansteckenden Krankheiten ist X-Step berechtigt, das Betreten des Studios und die Teilnahme an allen Angeboten zu untersagen. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beiträge entsteht hierdurch nicht. 

10.2 X-Step haftet nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch X-Step oder eines Erfüllungsgehilfen von X-Step. Des Weiteren haftet X-Step nicht für sonstige Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von X-Step oder eines Erfüllungsgehilfen von X-Step. Die Teilnahme an Kursen, dem freien Training oder von X-Step ausgerichteten Workshops und Veranstaltungen erfolgt stets auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Training bei X-Step aus tänzerischen und akrobatischen Elementen besteht, welche über die üblichen Gefahren eines regulären Fitnessprogrammes hinausgehen. Im Fall von körperlichen oder gesundheitlichen Problemen und Einschränkungen sowie bei Schwangerschaft, die die ungefährdete Teilnahme beinträchtigen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arzt, ob und ggf. unter welchen Einschränkungen Sie am jeweiligen Kurs teilnehmen können. Im Falle von Einschränkungen sind die Teilnehmer verpflichtet X-Step über diese einschließlich eventueller ärztlicher Anweisungen zu informieren. Den Anweisungen der Trainer ist in jedem Fall Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verantwortlich für Schäden, die er in den Räumlichkeiten von X-Step während seines Aufenthalts verursacht. 

§11 Copyright und Urheberrecht 

Alle gelernten Trainingsinhalte (insbesondere Kombinationen und Choreografien) sowie zur Verfügung gestellte Kursmaterialien (Bilder, Videos etc.) sind ausschließlich zur persönlichen und privaten Nutzung des Teilnehmers vorgesehen und gestattet. Alle Rechte an Trainingsinhalten und Trainingskonzept stehen im Eigentum von X-Step. Ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung darf keines der Rechte an den Inhalten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. 

§12 Datenschutz und Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung 

12.1 Verantwortlich im Sinne des Datenschutzgesetzes sind die Inhaber der X-Step Trainingsschule Holger Schmidt und Jennifer Eggert, Tempelhofer Ufer 36, 10963 Berlin. Für Anliegen zum Datenschutz schicken Sie bitte eine Nachricht an office@X-Step.de mit dem Betreff „Datenschutz“ oder senden Sie einen Brief an die o.g. Adresse. 

12.2 Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten sind solche, die Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse eines bestimmten oder bestimmbaren Mitglieds enthalten. Bei der Teilnahme an Angeboten von X-Step werden Check-In-Daten erfasst. Diese dienen der Überwachung unbefugter Nutzungen und der Analyse von Kurs- und Studioauslastung. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, ist vertraglich vorgeschrieben und Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages mit X-Step. 

12.3 X-Step gibt keine personenbezogenen Daten von Mitgliedern an Dritte weiter, es sei denn, das Mitglied hat seine Einwilligung hierzu erteilt oder es besteht für X-Step eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten. Als Dritte gelten nicht externe Dienstleister von X-Step, die im Namen und Auftrag von X-Step Leistungen erbringen. Hierzu zählt z.B. die Auftragsdatenverarbeitung durch die Mitgliederverwaltungssoftware oder die Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen. 

12.4 Nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche Daten des Kunden von X-Step gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, es besteht eine besondere Notwendigkeit zur Aufbewahrung oder eine Einwilligung zur Nutzung der Daten. Sofern die Daten auf Grundlage der Einwilligung des Kunden erhoben oder weiterhin gespeichert wurden, besteht das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. 

12.5 Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft über alle von X-Step gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung derselben. Das Recht auf Löschung gilt nur, sofern die Daten für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden. Außerdem bestehen die Rechte auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. X-Step wird ein schriftliches Auskunftsverlangen, das der Nutzer per E-Mail oder per Post an X-Step richten kann, durch Auskunft über den zum Teilnehmer gespeicherten Datenbestand, soweit dieser das Mitglied betrifft, vollständig und unentgeltlich in Schriftform beantworten. 

12.6 Der Kunde hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 

§13 Foto- und Filmaufnahmen 

Im Rahmen von Werbe- und Marketingmaßnahmen ist X-Step berechtigt Foto- und Filmaufnahmen von den jeweiligen Kursinhalten oder Veranstaltungen bei X-Step anzufertigen. Das entstandene Bild- und Tonmaterial dient zur Veröffentlichung auf der Homepage sowie für weitere marketingrelevante Maßnahmen. Sollte ein Teilnehmer hiermit nicht einverstanden sein, ist dies vom Teilnehmer gegenüber X-Step in Textform mitzuteilen. Foto- und Filmaufnahmen während Kursen oder Veranstaltungen bei X-Step sind nur in Absprache mit dem Veranstaltungsleiter gestattet. Der Gebrauch von Foto- und Filmmaterial, das während der Durchführung von Kursen oder Veranstaltungen bei X-Step entstanden ist, darf nur für private Zwecke verwendet werden und darf ohne vorherige Absprache mit X-Step nicht öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies beinhaltet auch ein Verbot zur Veröffentlichung in sozialen Netzwerken. Bei Zuwiderhandlungen behält sich X-Step vor, entsprechende Haftungs- und Unterlassungsansprüche geltend zu machen. 

§14 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel tritt die Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, dass sich der Vertrag als unvollständig erweist. 

§15 Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand gegenüber der Gewerbetreibenden ist Berlin. 

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